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Reichlich basisnah

14:16
Ein Justizhammer lehnt an Büchern. Im Vordergrund ist zu lesen "Reichlich Basisnah"

Ein Amtsgericht aus dem Westfälischen – im Originalton und in Originallänge:

Satz 1: „Hinweise an die Parteien:“

Ein Hinweis vor dem Termin, wie schön. Sollte Standard sein (§ 139 IV ZPO), ist es aber leider nicht. In jedem Fall: Uneingeschränkt zu begrüßen!

Über die sprachliche Ungenauigkeit, dass nur ein (1) Hinweis folgt, sei hinweggesehen.

Satz 2: „Das Gericht rät an, sich auf die Hälfte zu vergleichen.“

Öhm, ja. Und warum?

Satz 3: „Die Fahrtkosten, ggf. auch die Kopiekosten, erscheinen reichlich hoch.“

Geltend gemacht sind u.a. Nebenkosten aus einer Gutachterrechnung nach einem Verkehrsunfall. Fahrt- und Kopiekosten kann man für zu hoch halten, der BGH hat den Tatrichtern diese Möglichkeit in seiner vieldiskutierten Entscheidung vom 22.7.2014 (VI ZR 357/13) eröffnet – was von den Versicherern, dies am Rande, mit Hingabe dahin verstanden wird, als müssten Gerichte alle Nebenkostenpositionen prüfen oder gar für überhöht halten, und das gibt die angesprochene Entscheidung nun gerade nicht her.

Aber zurück zum konkreten Fall: Soweit diese Kosten diesem Gericht „erscheinen“, wird dies seinen Grund darin finden, dass sich der Richter vor einer etwaigen Entscheidung nicht festlegen möchte, um erst gar kein Gschmäckle entstehen zu lassen. Nachvollziehbar und richtig. Dass dies für die Fahrtkosten offenbar sicher, für die Kopiekosten aber nur „ggf.“ gelten soll, ist schon schwieriger zu fassen, denn die eingeklagten Kopiekosten werden sich nicht mehr ändern. Entweder stört sich das Gericht an ihnen oder eben nicht – dazwischen gibt es nichts, vor allem kein „ggf“. Und „reichlich hoch“ ist, juristisch betrachtet, in etwa so greifbar wie die allseits beliebte Rechtsverteidigung: „Ist mir irgendwie zu teuer.“ Wahrscheinlich soll es sogar genau das bedeuten.

Das Gericht hat die Mandantschaft mit diesem eher burschikosen Hinweis dennoch beeindruckt: Wir stimmen zu. Die Entscheidung der verklagten Haftpflichtversicherung steht noch aus.