Unnützes Wissen – Teil 1
15.05.2020 13:03 AllgemeinZugegeben, es ist nicht übermäßig wahrscheinlich, aber falls Ihnen demnächst mal ein Mandat angetragen wird, in dem Sie sich über das isländische Namensrecht ausbreiten müssen – wir machen Sie fit:
Sandra Sigurdardottir war – wir alle erinnern uns – dritte Torhüterin des isländischen Teams bei der Fußball-EM der Frauen 2013 in Schweden (für weitere Details siehe Wikipedia). Und nun unterstellen wir einmal, dass sich Frau Sigurdardottir und z.B. der Schriftsteller Andri Snaer Magnason bei einem geräucherten Schafskopf oder einem fermentierten Hai näherkommen, ineinander verlieben und kurz darauf heiraten.
So weit, so erfreulich, und dies ändert für unseren namensrechtlichen Exkurs zunächst einmal nichts: Frau Sigurdardottir bleibt Frau Sigurdardottir, und Herr Magnason bleibt Herrn Magnason – ein gemeinsamer Familienname ist in Island weithin unbekannt. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass der Nachname als Teil der Familiengeschichte betrachtet, aber nicht zur Identifikation einer Person herangezogen wird. Selbst der Premierminister wird selbstverständlich und nahezu ausschließlich mit dem Vornamen angesprochen.
Aber zurück zum jungen Glück: 40 Wochen später hat sich die Familie um die Zwillinge Björk und Hjördur vergrößert. Das ist schön, aber nun wird es namensmäßig schon kompliziert, weil alle vier Familienmitglieder einen eigenen Nachnamen tragen. Zu Sigurdardottir und Magnason gesellen sich Andridottir (Andris Tochter, also Björk) und Andrison (Andris Sohn, also Hjördur) – der Nachname setzt sich zusammen aus dem Vornamen des Vaters und dem Zusatz –dottir oder -son.
Nun darf Island zu den emanzipiertesten Ländern der Erde gezählt werden, so dass es selbstverständlich auch möglich (wenn auch ziemlich unüblich) ist, sich den Namen der Mutter anzueignen. Wenn wir uns im obigen Beispiel Herrn Magnason also einmal kurz wegdenken, weil sein Verhältnis zu Frau Sigurdardottir, nun ja, spürbar abgekühlt ist oder nie offiziell bestanden hat, dann hießen die Kinder nicht in Ermangelung eines bekannten Vaters stattdessen mit universellem Auffangnamen Storchdottir und Storchson, sondern Björk Sandradottir und Hjördur Sandrason, denn am Prinzip der Namensgebung ändert sich nichts, es bleibt bei der Kombination aus Vornamen des Elternteils plus –dottir bzw. –son.
Das ist nicht unbedingt übersichtlich, und weil bei Hjördur Andrison auch niemand drauf käme, dass es sich um den Sohn von Sandra Sigurdardottir handeln könnte, ist das (am Rande: einzige) isländische Telefonbuch nach Vornamen sortiert – die Nachnamen führen, sofern man sie überhaupt kennt, nur zur Verwirrung. Bei Vornamensortierung stehen Mutter und Sohn zwar auch nicht neben- oder untereinander, aber die Chance, sie zu finden, ist deutlich größer, denn allzu viele Björk Andridottirs wird es in Island nicht geben. Vermuten wir zumindest.
Möglicherweise werden Sie dieses Wissen in den kommenden zwei Wochen nicht benötigen. Aber wir wollten es mal angesprochen haben.
Herzlichst, Ihr Herr Rudolfson