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Plausibilitätskontrollgrenzerkennbarkeit

13:04
Schein und Münzgeld

Was zahlt man eigentlich für ein Foto?

Vielleicht 50 Cent, wenn man seinen Urlaubschnappschuss am heimischen Rechner ausdruckt. Und vielleicht 99 Cent, wenn man dies bei der Drogerie seines Vertrauens vornimmt. Oder eben 12,99 €, wenn der Filius noch schnell ein Portraitfoto schießen lassen muss, um zu Omas 80. Geburtstag ein Geschenk präsentieren zu können. Aber was zahlt man bei einem Unfallgutachter? Nun, da wird zwischen unter 1,00 € und über 3,00 € wohl so ziemlich jeder Preis verlangt. Aber nicht immer bezahlt, vor allem nicht von (grundsätzlich einstandspflichtigen) Haftpflichtversicherern. Und in welcher Höhe sind solche Kosten nun erstattungsfähig? Das hat das Landgericht Saarbrücken vor wenigen Tagen entschieden: 2,00 € mit einer Obergrenze von 2,40 €.

Denn: „Die Kammer geht deshalb im Rahmen ihres Schätzungsermessens davon aus, dass ein Geschädigter im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle Nebenkosten jedenfalls dann nicht mehr für erforderlich halten darf, wenn die hierfür vorgesehene Vergütung nach den Regelungen des JVEG um mehr als 20% überschritten wird.“ (LG Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2014, 13 S 125/14)

Für Fahrtkosten gilt das übrigens nicht, denn:

„Der Ansatz des JVEG hierzu ist erkennbar nicht an den tatsächlich entstandenen Kosten, sondern an der Höhe der steuerlichen Anerkennung privat genutzter Fahrzeug orientiert.“ (LG Saarbrücken, aaO)

Ich glaube, das halte ich heute Abend mal meiner Frau vor: „Schatz, ist Dir eigentlich klar, dass Du im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle Fotokosten von 2,50 €/Stück nicht mehr für erforderlich halten darfst, weil dadurch die allgemein geläufigen JVEG-Werte um mehr als 20% überschritten werden!?“

Auch das Üben für die nächste Mathe-Arbeit meiner Tochter könnte völlig neu gestaltet werden: „Ein Gutachter fährt von A nach B über eine Strecke von 16 km und erstellt in B 11 Fotografien eines Unfallfahrzeugs. Wie viel muss die Versicherung bezahlen, wenn die Fotokosten 10% oberhalb der Plausibilitätskontrollgrenze liegen und welcher Fahrtkostanteil verbleibt bei dem Geschädigten, wenn ein Kilometersatz von 1,00 € zugrunde gelegt wird?“

Frau und Kind werden sicher Verständnis haben.